Viele gehen in ein Bewerbungsgespräch oder eine Lohnverhandlung mit einer Zahl im Kopf: 95k oder 100k? 13. Monatslohn? Bonus? Damit siehst du aber nur einen Teil des Lohns.
Denn ein Teil deines Lohnes wird gar nicht erst ausbezahlt. Er wird für dich auf die Seite gelegt. In die Pensionskasse. Das ist kein freiwilliges Sparen, gesetzlich nach dem BVG (Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) vorgeschrieben.
Ein Teil deines Lohns wird also automatisch für später reserviert. Vereinfacht gesagt ist das aufgeschobener Lohn. Du bekommst dieses Geld später wieder, entweder als Rente oder als Kapital (je nach Vorsorgereglement deiner Kasse und deiner Wahl).
Die Pensionskasse ist in der Schweiz ein zentraler Teil unseres Vorsorgesystems. Neben der AHV (erste Säule) und der privaten Vorsorge (dritte Säule) ist sie die zweite Säule. Im Gespräch taucht sie oft nur am Rand auf. Finanziell ist sie aber alles andere als nebensächlich. Sie bestimmt nicht, wie viel heute auf deinem Konto landet, sondern wie viel dir langfristig gehört.
Bruttolohn und Nettolohn
Im Bewerbungsgespräch wird fast immer über den Bruttolohn gesprochen. Er dient als Orientierung und Vergleichswert zwischen Angeboten. Auf deinem Konto landet dieser Betrag aber nie.
Vom Bruttolohn gehen Abzüge weg:
- AHV/IV/EO
- Arbeitslosenversicherung
- Unfallversicherung
- Pensionskasse
Das, was übrig bleibt, ist dein Nettolohn.
Nettolohn = Was vom Bruttolohn nach Abzügen übrig bleibt
Die Beiträge für AHV/IV/EO sind gesetzlich klar geregelt: Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlen je die Hälfte. Bei der Nichtberufsunfallversicherung bezahlt sie in der Praxis meist der Arbeitnehmer allein.
Bei der Pensionskasse ist das anders. Der Arbeitgeber muss mindestens gleich viel einzahlen wie du, darf aber auch mehr übernehmen. Er kann also 50 %, 60 %, 70 % oder sogar 100 % der Sparbeiträge bezahlen.
Genau deshalb lohnt sich der Vergleich der Pensionskasse besonders. Das merkst du heute kaum. Über 40 Arbeitsjahre kann daraus aber ein fünfstelliger Unterschied im Alterskapital entstehen.
Für die Lohnverhandlung ist deshalb wichtig: Eine bessere Pensionskasse erhöht nicht zwingend deinen monatlichen Nettolohn. Oft sinkt er sogar leicht, weil mehr Geld für dich angespart wird. Der Unterschied zeigt sich erst später. Im Vermögen, in der Absicherung und teilweise bei den Steuern.
Beispiel: Pensionskasse bei der Lohnverhandlung
Anna, 38 Jahre alt, erhält zwei Jobangebote über je 85’000 Franken Jahreslohn.
Firma A: gesetzliches Minimum
Firma B: Arbeitgeber übernimmt den gesamten SparbeitragZuerst wird der Koordinationsabzug abgezogen:
85’000 − 25’725 = 59’275 Franken versicherter Lohn
Im Alter 35–44 beträgt der BVG-Sparbeitrag 10 %.
Jährliche Einzahlung in die Pensionskasse:
59’275 × 10 % = 5’927 FrankenFirma A (Aufteilung je zur Hälfte):
Anna bezahlt 2’964 CHF
Arbeitgeber bezahlt 2’964 CHFFirma B (Arbeitgeber übernimmt alles):
Anna bezahlt 0 CHF
Arbeitgeber bezahlt 5’927 CHF
Auf dem Papier verdienen beide Jobs gleich viel.
In Wirklichkeit zahlt Firma B jedes Jahr rund 3’000 Franken mehr in Annas Altersvorsorge ein.Wenn Anna selbst Geld in die Pensionskasse einzahlt, darf sie diesen Betrag bei den Steuern abziehen (Das ist der Fall bei Firma A). Sie gilt dann steuerlich nicht als Einkommen. Bei Firma B entfällt dieser Abzug, dafür muss sie auch nichts einzahlen. Langfristig baut sie trotzdem mehr Alterskapital auf.
Versicherter Lohn: Der Koordinationsabzug
In der Pensionskasse wird nicht dein gesamter Lohn versichert. Ein fixer Betrag wird zuerst abgezogen. Das nennt sich Koordinationsabzug und liegt aktuell bei rund 25’725 Franken. Der Grund: Die AHV deckt bereits den unteren Teil deines Einkommens ab. Die Pensionskasse ergänzt nur den darüberliegenden Teil. Verdienst du 100’000 Franken, werden deshalb nicht 100’000 versichert, sondern rund 74’275 Franken.
Versicherter Lohn = Bruttojahreslohn minus Koordinationsabzug
Teilzeitangestellte sind davon besonders betroffen. Der Abzug ist fix und wird nicht automatisch ans Pensum angepasst. Wer 60 % arbeitet, verliert dadurch relativ viel versicherten Lohn. Darum sind Teilzeitstellen oft deutlich schlechter versichert, ohne dass es sofort auffällt.
Gute Arbeitgeber reduzieren den Koordinationsabzug proportional oder streichen ihn ganz. Genau deshalb lohnt es sich, im Bewerbungsgespräch nachzufragen, wie hoch dein versicherter Lohn tatsächlich wäre. Der steht selten prominent im Vertrag, bestimmt aber massgeblich, wie viel du fürs Alter sparen kannst.
Obligatorium vs. Überobligatorium: Wo die Musik wirklich spielt
Das BVG legt nur fest, was mindestens versichert sein muss. Dieses Minimum nennt man Obligatorium und es deckt Lohnanteile bis rund 88’200 Franken ab.
Viele Arbeitgeber gehen darüber hinaus. Dann spricht man vom Überobligatorium. Genau dort entstehen die grossen Unterschiede zwischen zwei Jobangeboten.
Worauf du achten solltest:
- Wird mehr Lohn versichert als gesetzlich nötig?
- Übernimmt der Arbeitgeber mehr als die Hälfte der Beiträge?
- Sind die Sparbeiträge höher als das Minimum?
Eine bessere Pensionskasse fühlt sich kurzfristig nicht immer besser an. Dein Monatslohn kann sogar etwas kleiner wirken. Tatsächlich steigt aber dein Gesamtlohn, nur verschiebt sich ein Teil davon in deine Zukunft.
Fragen in der Lohnverhandlung
Nur über den Bruttolohn zu verhandeln, greift zu kurz. Fordere den Pensionskassenausweis an.
Sinnvolle Fragen in der Lohnverhandlung sind:
- Wie hoch ist der versicherte Lohn?
- Wie werden Beiträge aufgeteilt?
- Werden Lohnanteile über dem BVG-Maximum versichert?
- Welcher Umwandlungssatz gilt?
- Wie hoch war die durchschnittliche Verzinsung?
Wenn die Personalabteilung hier sehr ausweichend wird, sagt das bereits viel aus. Wenn sie hingegen konkret erklären kann, wie ihre Vorsorgelösung funktioniert, ist das meist ein gutes Zeichen.















