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Ab dem 1. Oktober 2026 verändert sich die Schweizer Bildungslandschaft sichtbar. Absolventinnen und Absolventen der höheren Berufsbildung dürfen ihre geschützten Abschlüsse neu mit den Titelzusätzen «Professional Bachelor» beziehungsweise «Professional Master» ergänzen. Der Bundesrat hat am 24. Juni 2026 beschlossen, die entsprechende Änderung des Berufsbildungsgesetzes und die Anpassungen der Berufsbildungsverordnung auf den 1. Oktober 2026 in Kraft zu setzen.

Für die rund um die neuen Bezeichnungen entstehenden Fragen ist vor allem eine Unterscheidung wichtig: Der «Professional Bachelor» ist kein neuer Bildungsabschluss und auch kein Hochschul-Bachelor. Ebenso ist der «Professional Master» kein akademischer Master. Es handelt sich um gesetzlich vorgesehene Titelzusätze zu bestehenden Abschlüssen der höheren Berufsbildung.

Für Absolventinnen und Absolventen bedeutet dies trotzdem eine wichtige Neuerung. Gerade im internationalen Umfeld soll auf den ersten Blick besser erkennbar werden, dass ein eidgenössischer Fachausweis, ein eidgenössisches Diplom oder ein Diplom einer Höheren Fachschule zur Tertiärstufe gehört.

Was ändert sich konkret?

Mit dem Massnahmenpaket werden die Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» eingeführt. Gleichzeitig erhält die Bezeichnung «Höhere Fachschule» einen gesetzlichen Schutz. Zudem kann Englisch bei eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen als zusätzliche Prüfungssprache eingesetzt werden, und die Rahmenbedingungen für Nachdiplomstudiengänge an Höheren Fachschulen werden flexibilisiert.

Das erklärte Ziel des Bundes ist es, die höhere Berufsbildung innerhalb der Tertiärstufe besser sichtbar zu machen und ihre Bekanntheit insbesondere auch international zu erhöhen. An der grundlegenden Struktur des Schweizer Bildungssystems ändert sich dadurch jedoch nichts: Die höhere Berufsbildung bleibt höhere Berufsbildung, die Hochschulbildung bleibt Hochschulbildung.

Wer darf welchen Titelzusatz führen?

Die Zuordnung richtet sich nach der Art des Abschlusses:

Muss ich den Professional Bachelor oder Professional Master beantragen?

Nein. Das Recht, den Titelzusatz zu führen, entsteht automatisch. Wer bereits über den entsprechenden Abschluss verfügt, muss weder einen zusätzlichen Kurs besuchen noch eine Prüfung absolvieren oder ein Gesuch einreichen. Ab dem 1. Oktober 2026 darf der passende Titelzusatz verwendet werden.

Wer einen Abschluss nach dem 1. Oktober 2026 erwirbt, erhält den vorgesehenen Titelzusatz auf dem eidgenössischen Fachausweis, dem eidgenössischen Diplom beziehungsweise dem Diplom HF. Wer seinen Abschluss vor dem 1. Oktober 2026 erworben hat, erhält dagegen keine neue Abschlussurkunde. Die bisherigen Fachausweise und Diplome bleiben unverändert gültig. Trotzdem darf der neue Titelzusatz ab dem 1. Oktober verwendet werden. Das SBFI stellt zudem ein allgemeines Dokument zur Verfügung, das die neuen Titelzusätze erklärt und der bestehenden Urkunde beigelegt werden kann.

Kann ich für einen älteren Abschluss einen neuen Diplomzusatz bestellen?

Unter bestimmten Bedingungen geht das auch rückwirkend. Wer den Abschluss bereits früher gemacht hat, kann beim SBFI einen aktualisierten Diplomzusatz mit dem neuen Titelzusatz beantragen. Dafür verlangt das SBFI derzeit eine Gebühr von 80 Franken. Voraussetzung ist unter anderem, dass der entsprechende Abschluss im Nationalen Qualifikationsrahmen Berufsbildung eingestuft ist. Bei älteren Abschlüssen kann das SBFI zusätzlich prüfen, ob der damals erworbene Abschluss den heutigen Anforderungen entspricht. Ist das nicht vollständig der Fall, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch einschlägige Berufspraxis berücksichtigt werden.

Der Diplomzusatz orientiert sich am europäischen Europass-Modell und wird in der jeweiligen Amtssprache sowie auf Englisch ausgestellt. Er soll vor allem Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern im In- und Ausland helfen, den Abschluss und die damit verbundenen Kompetenzen besser einzuordnen.

Wichtig: Der Diplomzusatz macht aus dem Abschluss keinen neuen Abschluss. Er ändert weder dessen Anerkennung noch die Regeln zur Titelführung und verschafft auch keinen automatischen Zugang zu einer weiterführenden Ausbildung.

Wie schreibt man den Titelzusatz korrekt?

«Professional Bachelor» und «Professional Master» dürfen nicht allein verwendet werden. Der Zusatz muss immer zusammen mit dem offiziellen Abschluss stehen, also mit dem Titel einer höheren Fachschule (HF), eines eidgenössischen Fachausweises (FA) oder eines eidgenössischen Diploms nach einer höheren Fachprüfung (HFP). Er wird direkt dahinter gesetzt und mit einem Komma abgetrennt.

Korrekte Beispiele:

  • Produktionsleiterin Schreinerei mit eidg. Fachausweis, Professional Bachelor
  • dipl. Sozialpädagoge HF, Professional Bachelor
  • Gipsermeister, Professional Master

Erlaubt oder nicht erlaubt? Konkrete Beispiele

Gerade bei LinkedIn, im Lebenslauf, bei der E-Mail-Signatur oder auf der Visitenkarte kann es in der Praxis schnell zu Missverständnissen kommen. Entscheidend ist deshalb eine einfache Grundregel: Der Titelzusatz ergänzt den bestehenden geschützten Abschluss – er ersetzt ihn nicht und darf auch nicht in einen akademischen Abschluss umformuliert werden.

  • dipl. Sozialpädagoge HF, Professional Bachelor

➜ Der Abschluss einer höheren Fachschule (HF) berechtigt zum Zusatz «Professional Bachelor»

  • Produktionsleiterin Schreinerei mit eidg. Fachausweis, Professional Bachelor

➜ Der Abschluss eines Fachausweises (FA) berechtigt zum Zusatz «Professional Bachelor».

  • Gipsermeister, Professional Master

➜ Der Abschluss einer höheren Fachprüfung (HFP) berechtigt zum Zusatz «Professional Master».

  • dipl. Techniker HF

➜ Der neue Titelzusatz ist freiwillig. Der bisherige HF-, FA-, oder HFP-Titel darf weiterhin allein geführt werden.

  • Max Mustermann, Professional Bachelor

➜ Der Titelzusatz darf nicht ohne den geschützten Titel (HF, FA,  HFP) geführt werden.

  • Erika Musterfrau, Professional Master

➜ Der Titelzusatz darf nicht ohne den geschützten Titel (HF, FA,  HFP) geführt werden.

  • dipl. Sozialpädagoge HF, Professional Master

➜ Ein HF-Diplom berechtigt zum Zusatz «Professional Bachelor», nicht «Professional Master».

  • Bachelor in Sozialpädagogik

➜ Ein HF-Diplom wird durch den neuen Titelzusatz nicht zu einem Hochschul-Bachelor.

Und wie schreibe ich den Abschluss auf Englisch?

Für die englische Verwendung gelten besondere Regeln. Ab dem 1. Oktober 2026 werden vereinfachte englische Übersetzungen für die geschützten Titel der höheren Berufsbildung verwendet.

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Ist ein Professional Bachelor ein Bachelor?

Nein. Ein «Professional Bachelor» ist kein Bachelorabschluss einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschule. Der Titelzusatz macht aus einem eidgenössischen Fachausweis oder einem HF-Diplom keinen Hochschulabschluss. Entsprechend ist auch ein «Professional Master» kein akademischer Masterabschluss.

Die höhere Berufsbildung und die Hochschulbildung sind zwei eigenständige Bereiche der Schweizer Tertiärstufe. Sie weisen unterschiedliche Bildungslogiken, Zugangswege, Lernformen und Abschlussstrukturen auf.

Kann ich mit dem Professional Bachelor studieren?

Nein. Der neue Titelzusatz verändert die Zulassungsbedingungen der Hochschulen nicht. Hochschulen können bereits erworbene Kompetenzen berücksichtigen. Bei einem entsprechenden fachlichen Zusammenhang können Fachhochschulen Leistungen aus der höheren Berufsbildung teilweise an ein Bachelorstudium anrechnen. Der Titelzusatz selbst schafft jedoch keinen automatischen Anspruch auf Zulassung oder Anrechnung.

Darf ich mit einem Professional Bachelor sagen, ich habe einen Bachelor?

Nein. Wer einen eidgenössischen Fachausweis oder ein HF-Diplom besitzt, sollte klar kommunizieren, welchen Abschluss er tatsächlich erworben hat.

Korrekt:

  • dipl. Sozialpädagoge HF, Professional Bachelor

Nicht erlaubt:

  • Bachelor in Sozialpädagogik

Letzteres würde einen Hochschulabschluss suggerieren, der nicht erworben wurde. Gerade in Lebensläufen, LinkedIn-Profilen und internationalen Bewerbungen ist eine transparente Darstellung deshalb wichtig.

Was bringt der neue Titel dann überhaupt?

Sein grösster Nutzen liegt in der Sichtbarkeit und Verständlichkeit. Ein «eidgenössischer Fachausweis» oder ein «Diplom HF» ist innerhalb der Schweiz etabliert. Im Ausland ist dagegen häufig zusätzliche Erklärung notwendig. Mit den neuen Titelzusätzen soll schneller erkennbar werden, dass es sich um einen Abschluss der höheren Berufsbildung auf Tertiärstufe handelt.

So gehst du ab dem 1. Oktober 2026 vor

Wenn du ab dem 1. Oktober 2026 neu abschliesst, steht der neue Titelzusatz automatisch auf deiner Urkunde. Wenn du deinen Abschluss schon früher gemacht hast, darfst du den Titelzusatz ebenfalls verwenden. Zusätzlich kannst du prüfen, ob du einen neuen Diplomzusatz beantragen kannst.

Über Thomas Bigliel

Bildungsexpert:in AI-Unternehmer:inFuture-of-Work-Macher:inTalent-BoosterCareerTech-Gründer:in

Thomas Bigliel, Mitgründer von Humboldt AI, spezialisiert auf KI-basierte Karriereanalyse, CV Check und Bewerbungsoptimierung für den Schweizer Arbeitsmarkt.

Thomas ist Gründer und Co-CEO von Humboldt AI. Er ist Fachbuchautor sowie Autor zahlreicher Fachartikel zu Künstlicher Intelligenz und Digitalisierung. Nach absolvierter Berufslehre studierte er Wirtschaftsinformatik mit Fokus Human-Computer-Interaction an der Hochschule Luzern und Management an der Universität Liechtenstein.

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