Überstunden gehören für viele Berufstätige in der Schweiz zum Alltag. Ein Projekt dauert länger als geplant, eine dringende Anfrage kommt kurzfristig herein oder im Team fehlen Ressourcen. Was als kleine Ausnahme beginnt, sammelt sich schnell zu spürbarer Mehrarbeit.
Im Berufsalltag werden die Begriffe Überstunden, Überzeit und Mehrarbeit oft gleich verwendet. Rechtlich bedeuten sie jedoch nicht dasselbe. Die Unterscheidung entscheidet darüber, welche Mindestansprüche dir zustehen, zum Beispiel ob du einen Zuschlag erhältst oder Freizeit beziehen kannst.
Dieser Beitrag erklärt dir verständlich, wann in der Schweiz Überstunden vorliegen, wann Überzeit entsteht und welche Folgen das konkret für dich hat.
Überzeit und Überstunden: ein praktisches Beispiel
Du hast eine vertragliche Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche. Für deinen Job gilt die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 45 Stunden.
- Arbeitest du 43 Stunden, leistest du drei Überstunden
- Arbeitest du 47 Stunden, leistest du weiterhin Überstunden – aber zusätzlich 2 Stunden Überzeit
Zuerst entstehen also immer Überstunden. Erst wenn zusätzlich die gesetzliche Grenze überschritten wird, kommt Überzeit dazu. Ab diesem Punkt greifen strengere gesetzliche Schutzvorschriften.
Was sind Überstunden?
Überstunden entstehen immer dann, wenn du mehr arbeitest, als im Arbeitsvertrag vereinbart ist. Massgebend ist also zuerst die individuell vereinbarte Arbeitszeit.
Hast du beispielsweise eine 40-Stunden-Woche und arbeitest 42 Stunden, leistest du zwei Überstunden. Diese Mehrarbeit betrifft in erster Linie das Verhältnis zwischen dir und deinem Arbeitgeber, unterliegt jedoch weiterhin allgemeinen Schutzpflichten.
Wie Überstunden ausgeglichen werden, richtet sich hauptsächlich nach dem Arbeitsvertrag oder nach betrieblichen Regelungen. Sie können durch Freizeit ausgeglichen, ausbezahlt oder – wenn im Arbeitsvertrag so vereinbart – bereits im Lohn enthalten sein.
Was ist Überzeit?
Überzeit beginnt erst dann, wenn zusätzlich die gesetzliche Höchstarbeitszeit überschritten wird. Hier greift nicht mehr nur dein Arbeitsvertrag, sondern das Arbeitsgesetz. Die gesetzliche Höchstarbeitszeit beträgt in der Schweiz je nach Tätigkeit:
- 45 Stunden pro Woche für die meisten Büro- und Wissensarbeiten (z. B. Administration, IT, technische Angestellte, Verkauf in grossen Detailhandelsbetrieben)
- 50 Stunden pro Woche für viele praktische oder körperliche Tätigkeiten (z. B. Handwerk, Gastronomie, Pflege, Reinigung oder Logistik)
Überzeit ist damit eine besonders geschützte Form von Überstunden. Sie dient dem Gesundheitsschutz und unterliegt in der Schweiz zwingenden gesetzlichen Mindestvorschriften. Zuerst machst du Überstunden. Erst wenn du zu viel arbeitest, werden ein Teil davon rechtlich zu Überzeit.
Solange du Überstunden leistest, entscheidet vor allem dein Arbeitsvertrag über Bezahlung oder Freizeit. Sobald Überzeit entsteht, gelten zwingende Regeln, die dein Arbeitgeber vertraglich nicht einfach aufgehen kann.
| Merkmal | Überstunden | Überzeit |
| Grundlage | Du arbeitest mehr als im Arbeitsvertrag vereinart. | Du überschreitest zusätzlich die gesetzliche Höchstarbeitszeit. |
| Gesetzliche Regelung | Dein individueller Arbeitsvertrag und das Obligationenrecht (OR) | Arbeitsgesetz (ArG) |
| Entschädigung | Der Arbeitsvertrag bestimmt, ob du Freizeit erhältst oder Auszahlung. | Freizeit oder Bezahlung mit 25 % Zuschlag. |
| Vertragliche Regelung | Entschädigung kann vertraglich geregelt oder pauschal abgegolten werden. | Nein, hier gibt es gesetzlichen Schutz für Arbeitnehmer. |
Darf dein Arbeitgeber in der Schweiz Überstunden verlangen?
Grundsätzlich ja, aber nicht unbegrenzt.
In der Schweiz bist du verpflichtet, Überstunden zu leisten, wenn sie notwendig und zumutbar sind.
Notwendig bedeutet:
Es besteht ein betrieblicher Bedarf, etwa weil unerwartet viel Arbeit anfällt oder Termine eingehalten werden müssen.
Zumutbar bedeutet:
Deine persönliche Situation wird berücksichtigt, zum Beispiel familiäre Verpflichtungen, Gesundheit oder Teilzeitpensum.
Auch wenn Überstunden verlangt werden dürfen, gelten klare Grenzen:
Ruhezeiten und gesetzliche Höchstarbeitszeiten müssen eingehalten werden. Dein Arbeitgeber darf dich also nicht dauerhaft überlasten.
Ich habe Überstunden gemacht. Bekomme ich automatisch mehr Lohn?
Nein. Entscheidend ist zuerst dein Arbeitsvertrag.
Viele Arbeitsverträge regeln bereits, wie Überstunden behandelt werden, zum Beispiel:
- Überstunden sind im Lohn enthalten
- Überstunden werden durch Freizeit ausgeglichen
- Überstunden werden ausbezahlt
Ein Zuschlag entsteht nicht allein deshalb, weil du länger gearbeitet hast, sofern vertraglich eine andere Regelung vereinbart wurde.
Ein Blick in den Arbeitsvertrag lohnt sich immer. Viele Verträge enthalten Regelungen dazu, wie Überstunden behandelt werden, etwa dass sie bereits mit dem Lohn abgegolten sind oder durch Freizeit ausgeglichen werden.
Auch wenn im Vertrag allgemein von „Überstunden“ gesprochen wird, kann rechtlich trotzdem Überzeit vorliegen. In diesem Fall gelten automatisch die strengeren gesetzlichen Vorschriften.
Wie wird Überzeit entschädigt?
Anders ist es bei Überzeit. Da hier gesetzlicher Gesundheitsschutz greift, kann die Entschädigung nicht einfach ausgeschlossen werden.
Überzeit wird entweder
- durch Freizeit gleicher Dauer kompensiert
oder - wenn das nicht möglich ist, mit einem Zuschlag von 25 % ausbezahlt.
Was passiert mit meinen Überstunden bei einer Kündigung?
Spätestens beim Austritt wird Mehrarbeit besonders relevant. Offene Stunden verschwinden nämlich nicht automatisch.
Überstunden
Können die Überstunden vor deinem Austritt nicht mehr durch Freizeit ausgeglichen werden, werden sie grundsätzlich ausbezahlt – ausser sie sind wirksam pauschal mit dem Lohn abgegolten.
Überzeit
Hier gelten strengere Regeln. Kann sie nicht mehr kompensiert werden, muss dein Arbeitgeber sie mit einem Zuschlag von 25 % auszahlen.
Können Überstunden verfallen?
Überstunden und Überzeit gehen nicht einfach sofort verloren. Grundsätzlich gilt eine Verjährungsfrist von fünf Jahren. Kürzere vertragliche oder gesamtarbeitsvertragliche Fristen sind möglich.
Trotzdem solltest du deine Stunden möglichst früh dokumentieren und klären. Je länger du wartest, desto schwieriger wird es, sie nachzuweisen.
Bei Jahresarbeitszeitmodellen gelten oft besondere Regelungen. Zeitguthaben sollen innerhalb der Abrechnungsperiode ausgeglichen werden. Wird der Saldo nicht übertragen oder rechtzeitig geltend gemacht, kann er unter Umständen verfallen.















